Feststellungsverfahren
Manchmal brauchen Kinder und Jugendliche besondere Hilfe in der Schule.
Das nennt man Förderbedarf.
Es gibt ein Verfahren, um den Förderbedarf festzustellen.
Das Verfahren heißt: Feststellungsverfahren.
Es kann auch den Förderbedarf ändern oder beenden.
Ziel ist: Die Kinder und Jugendlichen sollen gut lernen und sich entwickeln können.
Das Verfahren beginnt, wenn die Eltern, die Schule
oder die Schüler selbst (ab 14 Jahren) einen Antrag stellen.
Eine Beratungsstelle hilft dabei.
Die Beratungsstelle heißt: Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle (SpFB).
Die Beratungsstelle untersucht die Situation und schreibt eine Stellungnahme.
Die Eltern helfen mit und geben wichtige Unterlagen ab.
Am Ende entscheidet das Schulamt, welche Unterstützung das Kind bekommt.